21.08.2011 Gesetzgebung

Mutmaßliches Delikt rechtfertigte Telefonüberwachung

Causa Grasser: Ab einem Jahr Strafdrohung kann grundsätzlich das Telefon von Verdächtigen abgehört werden


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Das OLG Wien muss aber klären, ob die Verdachtslage ausreichend war. Falls nicht, dürften die gesammelten Daten nicht gegen die Beschuldigten verwendet werden

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