VwGH: Schneeräumpflicht gem § 93 StVO
Weist der Gehsteig im Anschluss an eine Liegenschaft eine größere Breite als drei Meter auf, so besteht eine gesetzliche Verpflichtung nach § 93 Abs 1 StVO hinsichtlich des darüber hinausgehenden Teiles nicht, weshalb es diesbezüglich auch keiner Einschränkung iSd § 93 Abs 4 lit b StVO bedarf, sondern diese bereits von Gesetzes wegen gilt
§ 93 StVO
GZ 2008/02/0242 [1], 16.09.2011
VwGH: Wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom 30. März 2007, 2007/02/0075, ausgeführt hat, besteht eine Verpflichtung nach § 93 Abs 1 StVO nur für Gehsteige innerhalb einer Entfernung von drei Metern von der Liegenschaft; weist der Gehsteig im Anschluss an eine Liegenschaft eine größere Breite als drei Meter auf, so besteht eine gesetzliche Verpflichtung nach § 93 Abs 1 leg cit hinsichtlich des darüber hinausgehenden Teiles nicht, weshalb es diesbezüglich auch keiner Einschränkung iSd § 93 Abs 4 lit b leg cit bedarf, sondern diese bereits von Gesetzes wegen gilt.