VwGH: TabakG – Rauchverbot auch für Gaststätten mit Trafik?
Nichtraucherschutz gilt auch für Gaststätten, die gleichzeitig eine Trafik sind
§ 13a TabakG, § 13 TabakG
GZ 2011/11/0169 [1], 23.11.2011
VwGH: § 13 Abs 1 TabakG normiert ein Rauchverbot in Räumen "öffentlicher Orte"; dieses Rauchverbot gilt nach Abs 4 nicht für Tabaktrafiken.
§ 13a TabakG regelt demgegenüber – unter der Überschrift "Nichtraucherschutz in den Räumen der Gastronomie" das Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen und Getränken an Gäste dienenden Räumen. Das in § 13a Abs 1 TabakG normierte grundsätzliche Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen und Getränken an Gäste dienenden Räumen gilt ungeachtet der Bestimmungen des § 13; für Trafiken besteht daher keine Ausnahme vom Rauchverbot nach § 13a Abs 1 TabakG.