28.09.2011 Gesetzgebung

Halbherzige Entlastung für Ehrenamtliche

Eine Novelle zum Vereinsgesetz will die Haftung für unbezahlte Vereinsfunktionäre entschärfen


 [1]

Sie sollen für leichte Fahrlässigkeit nicht mehr zur Kasse gebeten werden. Der Entwurf lässt allerdings viele Fragen offen

mehr [2]