10.02.2015 Gerichtsbarkeit
Vermieter beleidigt: Wohnung weg
Kein Verzicht auf Kündigung wegen Missverhaltens. Nach groben Beleidigungen gegen die Vermieter müssen die Mieter ausziehen
Kein Verzicht auf Kündigung wegen Missverhaltens. Nach groben Beleidigungen gegen die Vermieter müssen die Mieter ausziehen