28.08.2011 Verwaltung

Neue Steuerhilfe für Adoptiveltern

Weil die Gesellschaft ein öffentliches Interesse an Kindern hat, erklärt der VwGH Adoptionskosten für steuerlich abzugsfähig


 [1]

Der VwGH greift Adoptiveltern steuerlich unter die Arme. Erstmals hat der Gerichtshof entschieden, dass die Kosten einer Adoption als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden können

 

mehr [2]

zum JusGuide-Artikel [3]