04.07.2011 Verwaltung

Bei Ehefrau gewohnt: Keine Notstandshilfe

Einem Arbeitslosen wurde vom VwGH die Sozialleistung aberkannt


 [1]

Bei der Notstandshilfe ist das Einkommen des Ehepartners anzurechnen, wenn man mit ihm zusammen wohnt. Dasselbe gilt, wenn man nur ausgezogen ist, um Notstandshilfe zu lukrieren.

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