05.01.2015 Verwaltung
Kein Verlass auf Sideletter der Baubehörde
Bauauflagen müssen per Bescheid abgesichert werden, damit sie auch halten, auf einen Sideletter kann nicht gebaut werden
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Bauauflagen müssen per Bescheid abgesichert werden, damit sie auch halten, auf einen Sideletter kann nicht gebaut werden
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