02.02.2015 Verwaltung
Vor der eigenen Einfahrt geparkt: Trotzdem strafbar
Lenkerauskunft. Auch wer sein Auto in der eigenen Einfahrt stehen lässt, muss die Frage der Behörde nach dem Lenker beantworten
mehr [2]
Lenkerauskunft. Auch wer sein Auto in der eigenen Einfahrt stehen lässt, muss die Frage der Behörde nach dem Lenker beantworten
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