VwGH: Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und Pflichtversicherung nach § 4 Abs 2 ASVG
Die Auffassung, ein Geschäftsführer einer GmbH mit einer Beteiligung von nicht mehr als 25% sei jedenfalls nach § 4 Abs 2 ASVG pflichtversichert, trifft nicht zu
§ 4 ASVG, § 22 Z 2 EStG, § 47 EStG, § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG
GZ 2009/08/0043, 19.10.2011
VwGH: Entgegen der Ansicht des Bf trifft es nicht zu, dass im Fall einer Beteiligung eines Geschäftsführers an der GmbH mit weniger als 25 % jedenfalls eine Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit iSd § 4 Abs 2 ASVG vorliegt: Das Ausmaß der Beteiligung kann zwar einer solchen Pflichtversicherung wegen des damit verbundenen Einflusses auf die Gestion des Unternehmens hinderlich sein; soweit dies nicht der Fall ist, kommt es aber darauf an, ob der Bf in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit, also in einem Dienstverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinne tätig gewesen ist.