17.01.2012 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Invalidität iSd § 255 Abs 3 ASVG und Prüfung der Einkommenserwartungen

Ist ein Versicherter in der Lage, eine Verweisungstätigkeit ohne jede Einschränkung inhaltlicher oder zeitlicher Art auszuüben, ist davon auszugehen, dass er in der Lage ist, ein Einkommen in der Höhe des kollektivvertraglichen Lohns oder Gehalts zu erzielen; in diesem Fall kommt es auf die Prüfung der Einkommenserwartungen nicht an


Schlagworte: Pensionsversicherung, Arbeiter, Invaliditätspension, Verweisungsberufe, Prüfung der Einkommenserwartungen
Gesetze:

§ 255 Abs 3 ASVG

GZ 10 ObS 148/11d, 06.12.2011

 

OGH: Ist ein Versicherter in der Lage, eine Verweisungstätigkeit ohne jede Einschränkung inhaltlicher oder zeitlicher Art auszuüben, ist davon auszugehen, dass er in der Lage ist, ein Einkommen in der Höhe des kollektivvertraglichen Lohns oder Gehalts zu erzielen. In diesem Fall kommt es auf die Prüfung der Einkommenserwartungen nicht an, weil in den meisten Sparten Kollektivverträge Mindestlöhne festlegen, die auch gesundheitlich beeinträchtigten Dienstnehmern bezahlt werden müssen und die Lohnhälfte ja nur dann unerreichbar wäre, wenn die Gehälter in dieser Branche durchschnittlich das Doppelte des kollektivvertraglichen Mindestgehalts übersteigen würden, was so gut wie nie der Fall ist.

 

Da sich aus den Feststellungen keine Anhaltspunkte dafür ableiten lassen, dass der Kläger aufgrund seines medizinischen Leistungskalküls die Verweisungstätigkeit eines Portiers nur inhaltlich eingeschränkt oder nur im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung ausüben könnte, steht die Beurteilung des Berufungsgerichts, er sei auf diesen Beruf verweisbar, ohne dass Feststellungen zu den Einkommenserwartungen getroffen wurden, mit der stRsp des OGH in Einklang.