17.01.2012 Gerichtsbarkeit
Krankenstand: Beurteilung obliegt allein dem Arzt
OGH: Die Angabe einer genauen Diagnose ist nicht erforderlich. Eine besondere Form der Mitteilung an den Dienstgeber ist nicht vorgesehen
OGH: Die Angabe einer genauen Diagnose ist nicht erforderlich. Eine besondere Form der Mitteilung an den Dienstgeber ist nicht vorgesehen