18.01.2012 Sonstiges

VwGH: Möglichkeit einer Verunreinigung der Umwelt über das unvermeidliche Ausmaß hinaus iSd § 1 Abs 3 Z 4 AWG

Von der Möglichkeit einer Verunreinigung der Umwelt über das unvermeidliche Ausmaß hinaus (§ 1 Abs 3 Z 4 AWG) könnte jedenfalls dann nicht gesprochen werden, wenn jene Verunreinigungen, die bei Verwendung des Kabel-Granulats (hier: für die Aufbringung auf einem Reitplatz) entstehen, auch bei Verwendung eines anderen Materials nicht vermieden werden könnten


Schlagworte: Abfallwirtschaftsrecht, Sammlung, Lagerung, öffentliches Interesse, Möglichkeit einer Verunreinigung der Umwelt über das unvermeidliche Ausmaß hinaus, Reitplatzbefestigung, Kabel-Granulat
Gesetze:

§ 1 AWG

GZ 2009/07/0162, 15.09.2011

 

VwGH: Wie der VwGH bereits ausgeführt hat, kann von der Möglichkeit einer Verunreinigung der Umwelt über das unvermeidliche Ausmaß hinaus dann nicht gesprochen werden, wenn jene Verunreinigungen, die bei Verwendung des Granulats entstehen, auch bei Verwendung eines anderen Materials nicht vermieden werden könnten. Dass das Gegenteil der Fall ist, ist aber aus dem umfangreichen und auf gleicher fachlicher Ebene unwidersprochen gebliebenen Gutachten des Amtssachverständigen für Abfall- und Stoffflusstechnik ohne Zweifel hervorgekommen.