VwGH: Möglichkeit einer Verunreinigung der Umwelt über das unvermeidliche Ausmaß hinaus iSd § 1 Abs 3 Z 4 AWG
Von der Möglichkeit einer Verunreinigung der Umwelt über das unvermeidliche Ausmaß hinaus (§ 1 Abs 3 Z 4 AWG) könnte jedenfalls dann nicht gesprochen werden, wenn jene Verunreinigungen, die bei Verwendung des Kabel-Granulats (hier: für die Aufbringung auf einem Reitplatz) entstehen, auch bei Verwendung eines anderen Materials nicht vermieden werden könnten
§ 1 AWG
GZ 2009/07/0162, 15.09.2011
VwGH: Wie der VwGH bereits ausgeführt hat, kann von der Möglichkeit einer Verunreinigung der Umwelt über das unvermeidliche Ausmaß hinaus dann nicht gesprochen werden, wenn jene Verunreinigungen, die bei Verwendung des Granulats entstehen, auch bei Verwendung eines anderen Materials nicht vermieden werden könnten. Dass das Gegenteil der Fall ist, ist aber aus dem umfangreichen und auf gleicher fachlicher Ebene unwidersprochen gebliebenen Gutachten des Amtssachverständigen für Abfall- und Stoffflusstechnik ohne Zweifel hervorgekommen.