24.01.2012 Zivilrecht
OGH: Nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch gem § 364 ABGB und vertragliche Regelungen
Eine nachbarrechtliche Haftung scheidet aus, wenn zwischen den betroffenen Nachbarn eine vertragliche Regelung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten besteht
Schlagworte: Nachbarrecht, Immissionen, Unterlassung, vertragliche Regelung, Nachbar
Gesetze:
§ 364 ABGB
GZ 9 Ob 37/11y, 25.11.2011
OGH: Eine nachbarrechtliche Haftung scheidet aus, wenn zwischen den betroffenen Nachbarn eine vertragliche Regelung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten besteht, weil in diesem Fall nur diese für die Ausübung und Grenzen der beiderseitigen Rechte und Pflichten maßgeblich ist.