24.01.2012 Zivilrecht

OGH: Nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch gem § 364 ABGB und vertragliche Regelungen

Eine nachbarrechtliche Haftung scheidet aus, wenn zwischen den betroffenen Nachbarn eine vertragliche Regelung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten besteht


Schlagworte: Nachbarrecht, Immissionen, Unterlassung, vertragliche Regelung, Nachbar
Gesetze:

§ 364 ABGB

GZ 9 Ob 37/11y, 25.11.2011

 

OGH: Eine nachbarrechtliche Haftung scheidet aus, wenn zwischen den betroffenen Nachbarn eine vertragliche Regelung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten besteht, weil in diesem Fall nur diese für die Ausübung und Grenzen der beiderseitigen Rechte und Pflichten maßgeblich ist.