31.01.2012 Gesetzgebung

Seit 01.01.2012: Strafe bei Stelleninseraten ohne Gehaltsangabe

Bereits seit März 2011 muss bei einem Stellenangebot der Verdienst angegeben werden - und das betragsmäßig, ein Verweis auf Kollektivverträge ist unzulässig. Neu seit Jahreswechsel ist, dass bei Nichteinhaltung eine Geldstrafe von bis zu 360 Euro droht


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