31.01.2012 Gesetzgebung
Seit 01.01.2012: Strafe bei Stelleninseraten ohne Gehaltsangabe
Bereits seit März 2011 muss bei einem Stellenangebot der Verdienst angegeben werden - und das betragsmäßig, ein Verweis auf Kollektivverträge ist unzulässig. Neu seit Jahreswechsel ist, dass bei Nichteinhaltung eine Geldstrafe von bis zu 360 Euro droht
