31.01.2012 Gerichtsbarkeit

LG Innsbruck: Irreführende Werbung bei Tiroler Erlebnisbad

Die Werbung eines Tiroler Erlebnisbades für eine Familienaktion ist nach einem Urteil des LG Innsbruck irreführend, weil die Hauptaussagen v.a. zum Eintrittspreis am mitbeworbenen Muttertag und Vatertag nicht stimmen


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