01.02.2012 Gerichtsbarkeit

Gericht lässt Wanderer nicht im Wald stehen

Wer im Wald spazieren geht, handelt laut Gesetz auf eigene Gefahr. Doch das Höchstgericht kommt nun den Wanderern entgegen: So muss man sich nicht bieten lassen, dass sich ein Stacheldraht unter Sträuchern verbirgt


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