01.02.2012 Gerichtsbarkeit
Wer den Prozess unnötig verzögert, wird zur Kasse gebeten
Immer wieder stellte eine beklagte Partei in einem Verfahren ähnliche Anträge, die das Verfahren jahrelang aufhielten. Dem Kläger reichte es: Er forderte den Ersatz für alle Schäden, die durch die Verzögerungstaktik des Gegners entstanden. Zu Recht, befand der OGH