08.02.2012 Steuerrecht

VwGH: Widerspruch zwischen Spruch und Begründung

Ein Bescheid, dessen Begründung seinem Spruch widerspricht, ist inhaltlich rechtswidrig


Schlagworte: Bescheid, Spruch, Begründung, Widerspruch, Berufungsentscheidung
Gesetze:

§ 93 BAO, § 288 BAO

GZ 2006/13/0087, 28.09.2011

 

Die belangte Behörde hat den erstinstanzlichen Bescheid vom 9. November 2004 im Spruch "unverändert" bestätigt und in der Begründung breit dargelegt, dass und wie er abzuändern sei.

 

VwGH: Ein Bescheid, dessen Begründung seinem Spruch widerspricht, ist nach stRsp des VwGH inhaltlich rechtswidrig.