08.02.2012 Arbeitsrecht

VwGH: § 211 BDG – Dienstpflichten des Lehrers

Die Dienstpflichten eines Lehrers sind durch die Aufgaben der Schule, insbesondere auch iZm der inneren Ordnung des Schulwesens inhaltlich bestimmt, sodass iSe Verknüpfung dieser sich aus dem Schulrecht ergebenden Aufgaben mit den Dienstpflichten des Lehrers dieser nicht nur zur regelmäßigen Unterrichtserteilung und zur Einhaltung der vorgeschriebenen Unterrichtszeit, sondern auch zur Erfüllung der sonstigen sich aus seiner lehramtlichen Stellung ergebenden Aufgaben verpflichtet ist


Schlagworte: Beamtendienstrecht, Lehrer, Dienstpflichten
Gesetze:

§ 211 BDG

GZ 2010/12/0195, 17.10.2011

 

VwGH: Die Dienstpflichten eines Lehrers sind durch die Aufgaben der Schule, insbesondere auch iZm der inneren Ordnung des Schulwesens inhaltlich bestimmt, sodass iSe Verknüpfung dieser sich aus dem Schulrecht ergebenden Aufgaben mit den Dienstpflichten des Lehrers dieser nicht nur zur regelmäßigen Unterrichtserteilung und zur Einhaltung der vorgeschriebenen Unterrichtszeit, sondern auch zur Erfüllung der sonstigen sich aus seiner lehramtlichen Stellung ergebenden Aufgaben verpflichtet ist.