13.02.2012 Gerichtsbarkeit
Scheidung: Auch vorläufiger Unterhalt in voller Höhe
Bereits während des Scheidungsverfahrens ist der Beitrag zu leisten, der nachher fällig wäre, so der OGH
Bereits während des Scheidungsverfahrens ist der Beitrag zu leisten, der nachher fällig wäre, so der OGH