15.02.2012 Steuerrecht

VwGH: Zur Vergütung gem § 12 Abs 1 Z 3 NoVAG

Über einen Antrag auf Vergütung nach § 12 Abs 1 Z 3 NoVAG ist mit Bescheid abzusprechen


Schlagworte: Normverbrauchsabgabe, Vergütung, Steuerbefreiung
Gesetze:

§ 12 NoVAG, § 3 NoVAG

GZ 2011/16/0128, 29.09.2011

 

VwGH: Nach § 12 Abs 1 Z 3 NoVAG ist eine von einem Unternehmer zu entrichtende Abgabe dem Empfänger der Leistung auf Antrag zu vergüten, wenn eine Steuerbefreiung gem § 3 Z 3 vorliegt.

 

Über einen Antrag auf Vergütung nach § 12 Abs 1 Z 3 NoVAG ist mit Bescheid abzusprechen.