21.02.2012 Zivilrecht

OGH: Zur „Verwendung“ iSd § 2 Abs 1 KHVG iZm Umbau eines Anhängers

Auch ein Reparaturvorgang an einem KFZ ist als vom Begriff der Verwendung iSd § 2 Abs 1 KHVG umfasst anzusehen; dies muss auch für einen selbständig haftpflichtversicherten, abgestellten Anhänger gelten


Schlagworte: Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrecht, Versicherungsvertrag, Versicherungsschutz, Verwendung, Umbau eines Anhängers
Gesetze:

§ 2 KHVG

GZ 2 Ob 178/11g, 19.01.2012

 

OGH: Nach stRsp liegt der „Verwendung“ iSd § 2 Abs 1 KHVG ein weiterer Begriff zu Grunde als dem „Betrieb“ nach § 1 EKHG. Auch dass ein Reparaturvorgang an einem Kfz als vom Begriff der Verwendung iSd § 2 Abs 1 KHVG umfasst anzusehen ist, wurde bereits judiziert. Dies muss nach Ansicht des erkennenden Senats auch für einen selbständig haftpflichtversicherten, abgestellten Anhänger gelten.

 

Dem EKHG dagegen unterliegen Anhänger - weil sie zwar Fahrzeuge aber nicht Kraftfahrzeuge sind - für sich allein grundsätzlich nicht.