28.02.2012 Zivilrecht
OGH: Erlöschen des Aufteilungsanspruchs iSd § 95 EheG
Die Frist des § 95 EheG ist eine materiellrechtliche Fallfrist, deren Nichteinhaltung zum Anspruchsverlust führt
Schlagworte: Familienrecht, Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens, Erlöschen des Aufteilungsanspruchs, materiellrechtliche Fallfrist
Gesetze:
§ 95 EheG
GZ 1 Ob 190/11i, 13.10.2011
OGH: Die Frist des § 95 EheG ist nach nunmehr stRsp eine materiellrechtliche Fallfrist.