28.02.2012 Zivilrecht

OGH: Erlöschen des Aufteilungsanspruchs iSd § 95 EheG

Die Frist des § 95 EheG ist eine materiellrechtliche Fallfrist, deren Nichteinhaltung zum Anspruchsverlust führt


Schlagworte: Familienrecht, Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens, Erlöschen des Aufteilungsanspruchs, materiellrechtliche Fallfrist
Gesetze:

§ 95 EheG

GZ 1 Ob 190/11i, 13.10.2011

 

OGH: Die Frist des § 95 EheG ist nach nunmehr stRsp eine materiellrechtliche Fallfrist.