06.03.2012 Verfahrensrecht

OGH: Rechtsmittel – Beschwer durch die Kostenentscheidung

Das Interesse an einer für den Beklagten günstigeren Kostenentscheidung allein begründet keine Beschwer


Schlagworte: Rechtsmittel, Kostenentscheidung, Beschwer
Gesetze:

§§ 514 ff ZPO, § 528 ZPO

GZ 8 Ob 124/11k, 20.01.2012

 

OGH: Im vorliegenden Fall ist der Beklagte im Verfahren siegreich geblieben, sodass es ihm an einer Beschwer mangelt. Das Interesse an einer für den Beklagten günstigeren Kostenentscheidung allein begründet nach stRsp keine Beschwer.