06.03.2012 Verfahrensrecht
OGH: Rechtsmittel – Beschwer durch die Kostenentscheidung
Das Interesse an einer für den Beklagten günstigeren Kostenentscheidung allein begründet keine Beschwer
Schlagworte: Rechtsmittel, Kostenentscheidung, Beschwer
Gesetze:
§§ 514 ff ZPO, § 528 ZPO
GZ 8 Ob 124/11k, 20.01.2012
OGH: Im vorliegenden Fall ist der Beklagte im Verfahren siegreich geblieben, sodass es ihm an einer Beschwer mangelt. Das Interesse an einer für den Beklagten günstigeren Kostenentscheidung allein begründet nach stRsp keine Beschwer.