12.03.2012 Gesetzgebung

Tücken bei Erwerb von Infrastruktur-Betrieben

Bei der Übernahme von heimischen Infrastruktur-Unternehmen durch Gesellschaften mit Sitz außerhalb der EU ist eine Genehmigung notwendig


Der Kontrollverlust über wichtige österreichische Unternehmen durch die Übernahme von ausländischen Investoren, zB aus China, geistert als Schreckgespenst durch Österreich. Um das zu verhindern, wurde eine neue Bestimmung in das Außenwirtschaftsgesetz 2011 (Paragraf 25a AußWG 2011) aufgenommen

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