21.03.2012 Verfahrensrecht

VwGH: Anbringen nach § 13 AVG

Ein Anbringen iSd § 13 AVG liegt erst dann vor, wenn eine Eingabe tatsächlich bei der Behörde einlangt


Schlagworte: Abringen, Einlangen, Gefahr des Verlustes
Gesetze:

§ 13 AVG

GZ 2010/07/0148, 26.01.2012

 

VwGH: Nach stRsp liegt ein Anbringen iSd § 13 AVG erst dann vor, wenn eine Eingabe tatsächlich bei der Behörde einlangt, sodass die Gefahr des Verlustes einer übermittelten Eingabe den Einschreiter trifft.