27.03.2012 Wirtschaftsrecht
OGH: Unterbrechung des Verfahrens vor einem Gemeinschaftsmarkengericht nach Art 100 Abs 1 GMV
Die Unterbrechung des Verfahrens vor einem Gemeinschaftsmarkengericht nach Art 100 Abs 1 GMV setzt voraus, dass schon vor Beginn dieses Verfahrens ein anderes dieselbe Marke betreffendes Verfahren vor einem anderen Gemeinschaftsmarkengericht oder dem HABM anhängig war
Schlagworte: Markenrecht, Gemeinschaftsmarke, Unterbrechung des Verfahrens
Gesetze:
Art 100 GMV
GZ 4 Ob 14/12f, 28.02.2012
OGH: Die Unterbrechung des Verfahrens vor einem Gemeinschaftsmarkengericht nach Art 100 Abs 1 GMV, die die Beklagte infolge (nachträglicher) Anfechtung der klägerischen Gemeinschaftsmarke anstrebt, setzt voraus, dass schon vor Beginn dieses Verfahrens ein anderes dieselbe Marke betreffendes Verfahren vor einem anderen Gemeinschaftsmarkengericht oder den HABM anhängig war.