02.04.2012 Strafrecht

OGH: Missbrauch der Amtsgewalt gem § 302 StGB

Der Tatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB verlangt auf der inneren Tatseite den erweiterten Vorsatz, durch den Befugnismissbrauch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen; dieses Erfordernis gilt gleichermaßen für Bestimmungs- und Beitragstäter


Schlagworte: Missbrauch der Amtsgewalt, Schädigungsvorsatz, Bestimmungstäter, Beitragstäter
Gesetze:

§ 302 StGB, § 12 StGB

GZ 13 Os 103/11p, 15.12.2011

 

OGH: Der Tatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB verlangt auf der inneren Tatseite den erweiterten Vorsatz, durch den Befugnismissbrauch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen. Dieses Erfordernis gilt gleichermaßen für Bestimmungs- und Beitragstäter.

 

Nach den Feststellungen des Schöffengerichts hatten die Angeklagten aber nicht im Sinn (§ 5 Abs 1 StGB), dass schon durch die Ausstellung der Bestätigung eine Schädigung in einem konkreten Recht bewirkt werde (vgl aber § 302 Abs 1 StGB: „dadurch“). Vielmehr planten sie den Konstatierungen zufolge, (durch Veranlassung der Ausstellung und) durch „die anschließende Vorlage der rückdatierten inhaltlich unrichtigen Bestätigung beim Finanzamt die Republik Österreich an ihrem Recht auf Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfe zu schädigen“, dh mit Hilfe der unrichtigen Bestätigung einen schweren Betrug zu begehen (§§ 146, 147 Abs 1 Z 1 vierter Fall StGB). Demnach fehlt es an dem von § 302 Abs 1 StGB geforderten Bezug zwischen Befugnismissbrauch und (vom zumindest bedingten Vorsatz umfasster) Schädigung in einem konkreten Recht.