03.04.2012 Gerichtsbarkeit

OGH: Bank muss Schaden tragen der durch eine verkaufte Zinswette entstanden ist

Bank muss jenen finanziellen Schaden tragen, der durch eine an einen institutionellen Kunden verkaufte Zinswette entstanden ist. Wesentliche Begründung des OGH: Die Bank hatte den Kunden nicht über die eigene Marge und den damit verbundenen Interessenskonflikt aufgeklärt


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