02.05.2012 Verfahrensrecht

VwGH: Beweislast bei Zustellungen ohne Zustellnachweis

Die Behörde muss bei Zustellungen ohne Zustellnachweis die Folgen dafür auf sich nehmen, dass der Behauptung der Partei, sie habe ein Schriftstück nicht empfangen, nicht wirksam entgegen getreten werden kann


Schlagworte: Zustellrecht, Zustellung ohne Zustellnachweis, Beweislast, Behörde
Gesetze:

§ 26 ZustellG, § 22 AVG

GZ 2011/12/0179, 29.03.2012

 

VwGH: Nach der Rsp des VwGH muss die Behörde bei Zustellungen ohne Zustellnachweis die Folgen dafür auf sich nehmen, dass der Behauptung der Partei, sie habe ein Schriftstück nicht empfangen, nicht wirksam entgegen getreten werden kann. Bei bestrittenen Zustellungen ohne Zustellnachweis hat die Behörde die Tatsache der Zustellung nachzuweisen. In diesem Fall muss - mangels Zustellnachweises - der Beweis der erfolgten Zustellung auf andere Weise von der Behörde erbracht werden. Gelingt dies nicht, muss die Behauptung der Partei über die nicht erfolgte Zustellung als richtig angenommen werden.