07.05.2012 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Widerruf der dauernden Freistellung eines Betriebsratsmitglieds gem § 117 ArbVG durch Betriebsratsvorsitzenden?

Der Widerruf der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds bedarf eines Beschlusses des Betriebsrats


Schlagworte: Betriebsrat, Freistellung eines Betriebsratsmitglieds, Widerruf, Betriebsratsvorsitzender, Beschluss
Gesetze:

§ 117 ArbVG, § 32 BRGO

GZ 9 ObA 77/11f, 29.03.2012

 

OGH: Der Widerruf der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds liegt nicht in der Ingerenz des Betriebsratsvorsitzenden, sondern bedarf eines Beschlusses des Betriebsrats. Dieser Beschluss ist jederzeit möglich, liegt im Ermessen des Betriebsrats und ist an keine besonderen Voraussetzungen gebunden (§ 117 ArbVG iVm § 32 Abs 1 BRGO).