VwGH: Bescheidbeschwerde gem Art 131 B-VG – zum Inhalt der Beschwerde (§ 28 VwGG)
Die Verletzung von Verfahrensvorschriften als solche stellt keinen Beschwerdepunkt dar, sondern zählt zu den Beschwerdegründen
Art 131 B-VG, § 28 VwGG
GZ 2011/01/0004, 20.09.2011
VwGH: Die Verletzung von Verfahrensvorschriften als solche stellt keinen Beschwerdepunkt dar, sondern zählt zu den Beschwerdegründen. Bei den vom Bf geltend gemachten Rechtsverletzungen handelt es sich daher nicht um Beschwerdepunkte, sondern um Beschwerdegründe, die nur iVm der Verletzung eines aus einer materiell rechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechtes zielführend vorgebracht werden können. Wird der Beschwerdepunkt - wie im gegenständlichen Fall - unmissverständlich ausgeführt, so ist er auch einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht mehr zugänglich.
Da der Bf keinen tauglichen Beschwerdepunkt geltend gemacht hat, erweist sich die Beschwerde entsprechend der dargelegten Rechtslage als nicht zulässig.