16.05.2012 Wirtschaftsrecht

VwGH: Nachbar iSd § 75 Abs 2 GewO iZm verbüchertem Veräußerungs- oder Belastungsverbot gem § 364c ABGB?

Dieses Recht ist kein dingliches Recht iSd § 75 Abs 2 GewO, das eine Nachbarstellung begründet


Schlagworte: Gewerberecht, Betriebsanlagen, Nachbar, verbüchertes Veräußerungs- oder Belastungsverbot, Dritte
Gesetze:

§ 75 Abs 2 GewO, § 8 AVG, § 364c ABGB

GZ 2010/04/0143, 14.03.2012

 

VwGH: Zur Frage der Parteistellung der Bf ist auszuführen, dass ein Veräußerungs- oder Belastungsverbot gem § 364c ABGB gegen Dritte nur dann wirkt, wenn es zwischen Ehegatten, eingetragenen Partnern, Eltern und Kindern, Wahl- oder Pflegekindern oder deren Ehegatten oder eingetragenen Partnern begründet und im öffentlichen Buche eingetragen wurde.

 

Ein so verbüchertes Veräußerungs- und Belastungsverbot macht verbotswidrige Verfügungen unwirksam und gibt unter Umständen einen Löschungsanspruch gegen Dritte. Die Dinglichkeit wirkt sich somit in der Absolutheit des Rechtes aus. Für diese Rechtsstellung, aus der allein - was in diesem Zusammenhang entscheidend ist - jedoch keine Nutzungsrechte an der Sache erfließen, gewährt die GewO jedoch keinen Schutz; dieses Recht ist daher kein dingliches Recht iSd § 75 Abs 2 GewO, das eine Nachbarstellung begründet.