VwGH: Nachteilige Einwirkungen einer Betriebsanlage auf die Beschaffenheit der Gewässer gem § 74 Abs 2 Z 5 GewO
Den Nachbarn steht ein isoliertes Recht auf Prüfung der nachteiligen Einwirkungen einer Betriebsanlage auf die Beschaffenheit der Gewässer gem § 74 Abs 2 Z 5 GewO, losgelöst von einer damit allenfalls verbundenen Gefährdung ihres Eigentums, sonstiger dinglicher Rechte oder ihrer Gesundheit bzw von einer damit verbundenen Belästigung, nicht zu
§ 74 Abs 2 Z 5 GewO, § 75 Abs 2 GewO, § 8 AVG
GZ 2010/04/0143, 14.03.2012
VwGH: Den Nachbarn steht ein isoliertes Recht auf Prüfung der nachteiligen Einwirkungen einer Betriebsanlage auf die Beschaffenheit der Gewässer gem § 74 Abs 2 Z 5 GewO, losgelöst von einer damit allenfalls verbundenen Gefährdung ihres Eigentums, sonstiger dinglicher Rechte oder ihrer Gesundheit bzw von einer damit verbundenen Belästigung, nicht zu. Dem Beschwerdevorbringen kann eine derartige Gefährdung bzw Belästigung durch allfällige nachteilige Einwirkungen der Betriebsanlage auf die Beschaffenheit der Gewässer nicht entnommen werden.