23.05.2012 Verfahrensrecht

VwGH: Zustellung an juristische Person

Nach der Rsp stellt es das Gesetz der Behörde frei, bei der Zustellung eines seinem Inhalt nach für eine (nicht durch einen gewillkürten Bevollmächtigten vertretene) juristische Person bestimmten Schriftstückes entweder einen - individuell bestimmten - "zur Empfangnahme befugten Vertreter" oder die juristische Person selbst als Empfänger anzugeben


Schlagworte: Zustellrecht, Zustellung an juristische Person
Gesetze:

§ 13 Abs 3 ZustG

GZ 2011/02/0084, 23.03.2012

 

VwGH: Nach der Rsp stellt es das Gesetz der Behörde frei, bei der Zustellung eines seinem Inhalt nach für eine (nicht durch einen gewillkürten Bevollmächtigten vertretene) juristische Person bestimmten Schriftstückes entweder einen - individuell bestimmten - "zur Empfangnahme befugten Vertreter" oder die juristische Person selbst als Empfänger anzugeben.