23.05.2012 Verkehrsrecht

VwGH: Entfernung von Hindernissen – zur Kostenvorschreibung gem § 89a Abs 7 StVO

Dass die Aufforderung nicht innerhalb einer Woche nach dem Entfernen des Anhängers erfolgte, macht die Kostenvorschreibung nach § 89a Abs 7 StVO nicht unzulässig


Schlagworte: Straßenverkehrsrecht, Entfernung von Hindernissen, Kostenvorschreibung, Wochenfrist, Aufforderung
Gesetze:

§ 89a StVO

GZ 2011/02/0084, 23.03.2012

 

VwGH: Im Hinblick auf die Aktenlage ist von einer Aufforderung an die Bf durch Zustellung zu eigenen Handen gem § 89a Abs 5 StVO auszugehen, die den Lauf der dort angeführten Frist von sechs Monaten ausgelöst hat. Dass die Aufforderung nicht innerhalb einer Woche nach dem Entfernen des Anhängers erfolgte, macht die Kostenvorschreibung nach § 89a Abs 7 StVO nicht unzulässig; für deren Begründung ist der Umstand der Entfernung und die Aufbewahrung wesentlich. Allfällige schadenersatzrechtliche Auswirkungen der Verletzung der in Rede stehenden Wochenfrist sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens.