04.06.2012 Verfahrensrecht

OGH: Kosten für Kopien außerhalb der Kanzlei „andere Auslagen“ iSd § 16 RATG?

Können die Kopien aus objektiven Gründen nicht in der Kanzlei der Klagevertreter hergestellt werden, etwa weil die Originalurkunden nur an einem bestimmten Ort (beim Gericht oder bei einer Behörde) zur Verfügung standen oder weil sie ein atypisches Format aufwiesen, stellen die Kopierkosten „andere Auslagen“ iSd § 16 RATG dar


Schlagworte: Prozesskosten, Kostenersatz, andere Auslagen, Kopien außerhalb der Kanzlei
Gesetze:

§§ 40 ff ZPO, § 16 RATG

GZ 7 Ob 199/11g, 28.03.2012

 

OGH: Die vom Kläger verzeichneten Kopierkosten sind keine ersatzfähigen „anderen Auslagen“ iSd § 16 RATG. Anderes würde nur dann gelten, wenn die Kopien aus objektiven Gründen nicht in der Kanzlei der Klagevertreter hergestellt werden konnten, etwa weil die Originalurkunden nur an einem bestimmten Ort (beim Gericht oder bei einer Behörde) zur Verfügung standen oder weil sie ein atypisches Format aufwiesen. Dies hat der Kläger hier weder behauptet noch bescheinigt.