04.06.2012 Gerichtsbarkeit
Geld für Sex ist nicht mehr sittenwidrig
Das Höchstgericht rückt von seiner bisherigen Linie ab. Nun können Sexarbeiterinnen ihr Entgelt einklagen. Denn Prostitution sei sogar gesetzlich geregelt
Das Höchstgericht rückt von seiner bisherigen Linie ab. Nun können Sexarbeiterinnen ihr Entgelt einklagen. Denn Prostitution sei sogar gesetzlich geregelt