20.06.2012 Gerichtsbarkeit
OLG Wien-Urteil: Lufthansa „Hin- und Rückflugklausel“ rechtswidrig
Der VKI hat – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – eine Verbandsklage gegen die Deutsche Lufthansa AG hinsichtlich der sogenannten „Hin- und Rückflug“ Klausel und hinsichtlich der verlangten Bearbeitungsgebühr von € 35,00 bei Rückforderung von Steuern und Gebühren bei Nichtgebrauch des Tickets eingebracht. Das OLG Wien hat diese Klauseln nun als für die Kunden überraschend und nachteilig bzw als gröblich benachteiligend beurteilt