26.06.2012 EU
EuGH: Unbegründete Ablehnung eines Stellenbewerbers kann Indiz einer Diskriminierung sein
In einem aktuellen Urteil hat der EuGH entschieden, dass ein nicht berücksichtigter Stellenbewerber keinen Anspruch auf eine Begründung hat, wieso er abgelehnt wurde. Allerdings kann eine fehlende Begründung ein Indiz für eine Diskrminierung darstellen
