27.08.2012 Strafrecht

OGH: Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses gem § 212 StGB

In der Begehungsform der Vornahme einer geschlechtlichen Handlung an einer geschützten Person verlangt § 212 Abs 1 StGB nicht die Absicht, sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen


Schlagworte: Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses
Gesetze:

§ 212 StGB

GZ 13 Os 48/12a, 05.07.2012

 

OGH: In der Begehungsform der Vornahme einer geschlechtlichen Handlung an einer geschützten Person verlangt § 212 Abs 1 StGB nicht die Absicht, sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen.