29.08.2012 Verfahrensrecht
VwGH: Verbesserungsauftrag gem § 13 Abs 3 AVG und Manuduktionspflicht iSd § 13a AVG
§ 13 Abs 3 AVG verpflichtet - auch iVm § 13a AVG –die Behörde nicht dazu, der Partei Anleitungen dahingehend zu geben, mit welchen rechtlichen Mitteln und welchen Anträgen sie ein von ihr allenfalls angestrebtes Ziel erreichen könnte
Schlagworte: Verbesserungsauftrag, Rechtsbelehrung
Gesetze:
§ 13 AVG, § 13a AVG
GZ 2011/07/0143, 26.07.2012
VwGH: § 13 Abs 3 AVG verpflichtet - auch iVm § 13a AVG –die Behörde nicht dazu, der Partei Anleitungen dahingehend zu geben, mit welchen rechtlichen Mitteln und welchen Anträgen sie ein von ihr allenfalls angestrebtes Ziel erreichen könnte. Eine derartige inhaltliche Anleitungspflicht besteht nicht.