29.08.2012 Verfahrensrecht
VwGH: Bescheidaufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften gem § 42 Abs 2 Z 3 VwGG
Sind die einen tragenden Teil der Begründung darstellenden Ausführungen des angefochtenen Bescheides für den VwGH nicht nachvollziehbar und somit nicht überprüfbar, liegt ebenso ein wesentlicher Verfahrensfehler iSd § 42 Abs 2 Z 3 VwGG vor wie beim Fehlen der bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen in der Bescheidbegründung
Schlagworte: Bescheidaufhebung, Verletzung von Verfahrensvorschriften
Gesetze:
§ 42 VwGG
GZ 2011/07/0143, 26.07.2012
VwGH: Sind die einen tragenden Teil der Begründung darstellenden Ausführungen des angefochtenen Bescheides für den VwGH nicht nachvollziehbar und somit nicht überprüfbar, liegt ebenso ein wesentlicher Verfahrensfehler iSd § 42 Abs 2 Z 3 VwGG vor wie beim Fehlen der bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen in der Bescheidbegründung.