29.08.2012 Verfahrensrecht

VwGH: Bescheidaufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften gem § 42 Abs 2 Z 3 VwGG

Sind die einen tragenden Teil der Begründung darstellenden Ausführungen des angefochtenen Bescheides für den VwGH nicht nachvollziehbar und somit nicht überprüfbar, liegt ebenso ein wesentlicher Verfahrensfehler iSd § 42 Abs 2 Z 3 VwGG vor wie beim Fehlen der bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen in der Bescheidbegründung


Schlagworte: Bescheidaufhebung, Verletzung von Verfahrensvorschriften
Gesetze:

§ 42 VwGG

GZ 2011/07/0143, 26.07.2012

 

VwGH: Sind die einen tragenden Teil der Begründung darstellenden Ausführungen des angefochtenen Bescheides für den VwGH nicht nachvollziehbar und somit nicht überprüfbar, liegt ebenso ein wesentlicher Verfahrensfehler iSd § 42 Abs 2 Z 3 VwGG vor wie beim Fehlen der bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen in der Bescheidbegründung.