11.09.2012 Gerichtsbarkeit

Haftung für schockierende Nachricht verschärft

Angehörige eines Unfallopfers haben auch dann ein Recht auf Schadenersatz, wenn der Angehörige nicht getötet, sondern "nur" schwerst verletzt wurde. Und entscheidend ist, ob die erste Diagnose schockierend war


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