11.09.2012 Gesetzgebung

Der Kartellrechtsnovelle fehlt es an Biss

In der geplanten Novelle des Wettbewerbsrechts werden die Ausnahmen für Bagatelldelikte eingeschränkt. Entscheidungsbefugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde sind hingegen weiterhin nicht vorgesehen


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