18.09.2012 Gesetzgebung
Steuerrechtliche Haftung nun auch für faktische Geschäftsführer
Der kürzlich veröffentlichte Begutachtungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2012 enthält unter anderem die geplante Einfügung eines neuen § 9a in die BAO: Zukünftig sollen auch bloß "faktische Geschäftsführer" zur steuerrechtlichen Haftung herangezogen werden können