24.09.2012 Gerichtsbarkeit
Kummer nach Ehebruch: Kein Schmerzengeld
Ein Mann klagte den Geliebten seiner Ehefrau: Dieser sei an den Depressionen und seinem Krankenstand schuld. Die Gerichte verneinten aber die Ansprüche: Für "verlorene Liebe" gebe es kein Schmerzengeld