24.09.2012 Gerichtsbarkeit

Kummer nach Ehebruch: Kein Schmerzengeld

Ein Mann klagte den Geliebten seiner Ehefrau: Dieser sei an den Depressionen und seinem Krankenstand schuld. Die Gerichte verneinten aber die Ansprüche: Für "verlorene Liebe" gebe es kein Schmerzengeld


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