VwGH: Ersatzvornahme – Kostenvorauszahlungsauftrag gem § 4 Abs 2 VVG
Im Verfahren über den Kostenvorauszahlungsauftrag kann die Frage der Rechtmäßigkeit des in Rechtskraft erwachsenen Titelbescheides nicht mehr aufgeworfen werden
§ 4 VVG
GZ 2012/05/0111, 23.08.2012
Der Bf moniert, durch die Kostenvorschreibung werde "unzulässig in das Eigentumsrecht" eingegriffen.
VwGH: Soweit der Bf sich mit diesem Vorbringen gegen die Zulässigkeit des der Kostenvorschreibung zu Grunde liegenden Titelbescheides wendet, ist ihm zu entgegnen, dass im Verfahren über den Kostenvorauszahlungsauftrag die Frage der Rechtmäßigkeit des in Rechtskraft erwachsenen Titelbescheides nicht mehr aufgeworfen werden kann. Sofern er damit einen Eingriff in sein Eigentum durch die Kostenvorschreibung behauptet, ist er darauf zu verweisen, dass das Wesen einer Ersatzvornahme gerade im Eingriff in das Eigentum des Verpflichteten zur Bewerkstelligung einer ihm aufgetragenen vertretbaren Leistung liegt. Dass dies in unzulässiger Weise geschehen sei, wird vom Bf nicht dargetan.
Das Vorbringen, die Kosten seien zu hoch bemessen und nicht belegt worden, wird nicht weiter konkretisiert. Insbesondere bestreitet der Bf nicht die Ausführungen der belangten Behörde, dass sie zum Beleg der Kosten mehrere Kostenvoranschläge eingeholt, diese überprüft und dem Bf zur Stellungnahme übermittelt habe, wovon dieser jedoch keinen Gebrauch gemacht habe.