08.10.2012 Gerichtsbarkeit
Minderheitsteilhaber sind Verbraucher
Ein physischer GmbH-Gesellschafter, der keinen beherrschenden Einfluss hat, ist Verbraucher und genießt Konsumentenschutz, hat der OGH klargestellt
Ein physischer GmbH-Gesellschafter, der keinen beherrschenden Einfluss hat, ist Verbraucher und genießt Konsumentenschutz, hat der OGH klargestellt